Am 01.01.2024 trat das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Städte und Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategischer Prozess. Ziel dieser Planung ist es zu identifizieren, inwieweit Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare nachhaltige Wärmequellen gedeckt werden können.
Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in folgende Schritte:
- Bestandsanalyse und Erfassung der Bedarfe
- Analyse der Potentiale für die Wärmenutzung
- Auswertung und Entwicklung von Szenarien für die mögliche, dekarbonisierte Wärmeversorgung
- Wärmewendestrategie – Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges
Mit dieser Bekanntmachung wird der Entwurf des Wärmeplans ausgelegt. Beginnend mit dem 23.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026 liegen diese Dokumente im Gemeindeamt Mittelherwigsdorf, Zimmer 2.6, Am Gemeindeamt 7 02763 Mittelherwigsdorf öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können Sie sich die Dokumente hier herunterladen.
Während des genannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an gemeinde@mittelherwigsdorf.de oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungsnahmen sind an die Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf, Stichwort Wärmeplanung, Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf zu richten.