Wahlen 2026
Bürgermeisterwahl
Informationen zur Wahl des Bürgermeisters am 01.02.2026
Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 01.02.2026 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.
Entfällt auf keine Bewerberin oder keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, den 01.03.2026 ein zweiter Wahlgang statt.
Wahlberechtigt sind jeweils die Bürgerinnen und Bürger, das heißt diejenigen Deutschen und ausländischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Mittelherwigsdorf mit Hauptwohnsitz wohnen.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Mittelherwigsdorf kann in der Zeit vom 12.01.2026 bis 16.01.2026 während der Dienststunden Montag – Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr, dienstags bis 18.00 Uhr im Einwohnermeldeamt, Gemeindeverwaltung, Am Gemeindeamt 7 in 02763 Mittelherwigsdorf von jedem Wahlberechtigten zur Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen werden (§ 8 SächsKomWO).
Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann spätestens bis zum 16.01.2026, 12.00 Uhr bei der Wahlbehörde Einwohnermeldeamt, Gemeindeverwaltung, Am Gemeindeamt 7 in 02763 Mittelherwigsdorf einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes des Freistaats Sachsen sowie der Sächsischen Kommunalwahlordnung.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11.01.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Weitere Informationen zur Wahl entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen.
An dieser Stelle werden die Bekanntmachungen der Gemeinde Mittelherwigsdorf zur Wahl, online zur Verfügung gestellt.
Folgende Bekanntmachungen wurden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisterwahl am 01.02.2026
- Bekanntmachung: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters am 01.02.2026 in der Gemeinde Mittelherwigsdorf
Gesetzliche Grundlagen: