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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Lärmaktionsplanung der Gemeinde Mittelherwigsdorf

Mit der Richtlinie 2002/49 EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verfolgt die EU einen konsequenten Lärmschutz. Ziel ist es erhebliche Belästigungen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Im Turnus von fünf Jahren ist unter anderem für Hauptverkehrsstraßen, die im Jahr von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen frequentiert werden, die daraus resultierende Lärmbelastung zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Dazu wird die Höhe der Geräuschbelastung nach festgelegter Berechnungsmethode mittels komplexer Schallausbreitungsberechnungen rechnerisch bestimmt und in Lärmkarten visualisiert. Ergänzend dazu wird die Anzahl der in den jeweiligen Pegelbereichen betroffenen Einwohner gebäudescharf ermittelt und nach Gemeinden aufsummiert.

Für die Gemeinde Mittelherwigsdorf war die Untersuchung der Verkehrslärmbelastung resultierend von der B96 zwischen Ortsausgang Zittau bis zum Abzweig Schenkstraße auf Grund der vorgenannten Verkehrsdichte vorzunehmen.

Über die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich interessierte Anwohner im Internetkartendienst des LfULG unter folgendem Link informieren:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html 

Bitte beachten Sie dabei die auf der Website eingestellte „Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung“.
Gemäß § 47 d BImSchG steht nun die Gemeinde Mittelherwigsdorf vor der Aufgabe, sich im Rahmen eines Lärmaktionsplans mit der vorhandenen und in der Lärmkartierung dargestellten Lärmsituation auseinanderzusetzen. Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind ausschließlich verkehrliche Lärmbelastungen, auch über die im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßen hinaus, sofern relevante Konflikte bestehen.

Die Gemeinde Mittelherwigsdorf beabsichtigt im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung auf die Festlegung von Maßnahmen im Einwirkbereich der kartierten Teilstücks der B96 zu verzichten (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen).

Dies begründet sich damit, dass entlang dem aufgrund des Verkehrsaufkommens kartierungspflichtigen Teilstückes der B 96 nur eine sehr geringe Lärmbetroffenheit ermittelt wurde. Betroffen ist nur ein Einzelgebäude welches sich im Außenbereich und außerhalb der Ortsdurchfahrt befindet. Zudem hat die Gemeinde Mittelherwigsdorf keinerlei Einfluss auf straßenseitige Maßnahmen an der B96, da die Gemeinde weder Straßenbaulastträger bzw. Unterhaltungslastträger ist. Dies betrifft nicht nur das kartierte Teilstück, sondern den gesamten Verlauf der B96.

Die Gemeinde Mittelherwigsdorf gibt hiermit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen die Gelegenheit, sich mit Vorschlägen und Hinweisen für die Lärmaktionsplanung bis zum 28.12.2023 zu äußern. Vorschläge, Hinweise und Einwände können unter Angabe des Absenders bei der Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf, Am Gemeindeamt 7 in 02763 Mittelherwigsdorf oder auf elektronischem Wege per E-Mail unter gemeinde@~@mittelherwigsdorf.de abgegeben werden. Die eingehenden Vorschläge und Hinweise werden geprüft und bewertet. Im Rahmen einer Gesamtabwägung bilden sie die Grundlage für die letztendliche Entscheidung über die Erstellung eines Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen bzw. die Weiterführung des Verfahrens (Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zur Lärmminderung).
 

Markus Hallmann
Bürgermeister

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