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Bekanntmachung der Gemeinde Mittelherwigsdorf zur nachträglichen Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis

Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.11.2021 hat die Verwaltung mit Eintra-gungsverfügung vom 14.12.2021 verfügt, die folgenden Straßen nachträglich in das o. g. Straßenbestandsverzeichnis der Gemeindestraßen einzutragen:

  1. Oberdorfstraße im Ortsteil Mittelherwigsdorf von Oberdorfstraße 136a bis Flurstück 131
     
  2. Hainewalder Straße im Ortsteil Mittelherwigsdorf von Hainewalder Straße 49 bis K8655

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder End-punkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.

Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der

Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf, Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf, Zim-mer 2.7 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Mittelherwigsdorf eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungs-urkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt da-gegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der der Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf, Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf einzulegen.
 

Mittelherwigsdorf, 12.01.2022

Hallmann
Bürgermeister