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Härtefall-Hilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Heizmittel

Der Bundestag hat beschlossen, dass auch die Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen sind für Sachsen vorgesehen.

Die Antragstellung in Sachsen ist zwischen dem 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober möglich.
Der Link zur Antragstellung ist auf der Internetseite der SAB verfügbar: Sächsische Aufbaubank - sab.sachsen.de


Zweck
Es sollen die Mehrkosten bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Es geht also nicht um die Verdoppelung der individuellen Beschaffungskosten, sondern um eine Verdoppelung gegenüber dem Durchschnittswert 2021, dem sogenannten Referenzpreis.
Folgende Energieträger sind eingeschlossen: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks

Antragsberechtigt...
...sind Personen des Privathaushalts, die eine Feuerstätte mit dezentralen Energieträgern zum Heizen betreiben, z.B. Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern.
Bei Betrieb einer zentralen Feuerstätte für mehrere Haushalte Vermieterinnen, Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften, welche die Härtefallhilfen an die Mieterinnen und Mieter weiterleiten.

Geltungsbereich
Es werden Rechnungen im Entlastungszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Die ermittelten Referenzpreise werden für den Vergleich der Kosten des Jahres 2021 mit jenen des Jahres 2022 herangezogen. Für eine Antragsberechtigung muss mindestens eine Verdopplung erreicht werden.

Referenzpreise
Der Referenzpreis bezeichnet den durchschnittlichen Preis für den jeweiligen leitungsgebundenen Energieträger im Jahr 2021. Die bundeseinheitlichen Referenzpreise (Bruttopreise) für das Jahr 2021 sind:

  •     Heizöl: 71 Cent/Liter
  •     Flüssiggas: 57 Cent/Liter
  •     Holzpellets: 24 Cent/kg
  •     Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
  •     Holzbriketts: 28 Cent/kg
  •     Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  •     Kohle/Koks: 36 Cent/kg

Erstattungshöhe
Es werden 80% der Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Referenzpreises hinausgehen, erstattet.
Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel: Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 − 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro pro Haushalt.
Bei Erstattungsanträgen ab 10 Haushalten (durch einen Zentralantragsteller, also ein Vermieter für mehrere Haushalte)gilt eine Mindesterstattungsgrenze von
insgesamt 1000 Euro.
Der maximale Gesamtentlastungsbetrag ist in allen Antragskonstellationen auf 2000 Euro pro Haushalt begrenzt.

Benötigte Nachweise
Identifikation: Bei Privatpersonen durch Personalausweis, bei Zentralantragsstellern durch einen Nachweis der Vertretungsbefugnis Rechnung über den Bezug des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aus dem Entlastungszeitraum
(01.01.2022 bis 01.12.2022)

Zahlungsnachweis: Kontoauszug, oder bei Barzahlung ein Zahlungsbeleg über die Bezahlung der Rechnung. Hinweis: Handschriftliche Rechnungen und Belege können nicht akzeptiert werden.

Feuerstättenbescheid der Feuerstätte, für die eine Härtefallhilfe beantragt werden soll. Den Feuerstättenbescheid haben Sie bei der letzten Prüfung der Feuerstätte (Feuerstättenschau) vom Schornsteinfeger erhalten.

Kontakt
Für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen steht eine telefonische Hotline der SAB zur Verfügung.
Sie ist erreichbar unter der Rufnummer: +49 351 4910-4999

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