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Bekanntmachung der Gemeinde Mittelherwigsdorf - Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15

Bekanntmachung der Gemeinde Mittelherwigsdorf

Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15
"Caravanplatz am Schanzberg" Oberseifersdorf


Mit Beschluss-Nr. 045/08/23 vom 28.08.2023 hat der Gemeinderat  Mittelherwigsdorf den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Caravanplatz am Schanzberg " Oberseifersdorf, in der Fassung vom 10.08.2023, bestehend aus
- Teil A - Planzeichnung
- Teil B - Textliche Festsetzungen und
- der Begründung

gebilligt.

Der  Entwurf wird entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs.2 und 3 und §3 BauGB im Zeitraum
vom 20.09.2023 bis 19.10.2023

Montag, Mittwoch, Donnerstag  9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag                                          9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag                                             9.00 – 12.00 Uhr

im Gemeindeamt Mittelherwigsdorf (Bauamt), Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Mittelherwigsdorf, Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit Einwendungen geltend gemacht werden, die in der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.                                                                                                                                              

Alle Anlagen und Informationen finden Sie auch unter:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1036801

 

 

B-Plan_Caravan_Anlage1.jpg