Integrierte Ländliche EntwicklungSeit 1991 hat die ländliche Entwicklung in Sachsen viel bewirkt. Derzeit steht mehr denn je die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes im Mittelpunkt, um den Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu begegnen. Das Motto ist angepasste und flexible »Entwicklung statt Resignation«, der Weg dahin ist die Integrierte Ländliche Entwicklung. Die Entwicklung und Förderung des ländlichen Raumes in Sachsen steht seit dem 18. Oktober 2007 qualitativ auf einem neuen Fundament. 35 sächsische Regionen kommen in den Genuss einer höheren Förderung – zusätzlich zur Basisförderung. 23 Regionen werden sogenannte ILE-Gebiete mit einem Zuschlag von fünf Prozent und zwölf Regionen erhalten den Status eines LEADER-Gebietes mit einem zehnprozentigen Aufschlag. Insgesamt stehen 411 Millionen Euro für die Förderperiode von 2007 bis 2013 zur Verfügung.
Die Gemeinde Mittelherwigsdorf ist eine von zehn Mitgliedsgemeinden der ILE-Gebietskulisse "Naturpark Zittauer Gebirge". Das ILE-Gebiet umfasst neben Mittelherwigsdorf noch die Stadt Zittau sowie die Gemeinden Seifhennersdorf, Großschönau, Oybin, Bertsdorf-Hörnitz, Leutersdorf, Olbersdorf, Hainewalde und Jonsdorf.
Die Förderrichtlinie RL ILE/2007 ist ein Baustein im Prozess der Integrierten Ländlichen Entwicklung. Oberziel der ILE ist die Zusammenarbeit der gesamten Region auf der Grundlage einer gemeinsamen Handlungsstrategie, dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK).
Ziel der Richtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d. h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen die Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden. Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen:
a) Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Maßnahmen zur Grundversorgung einschließlich Versorgung mit Breitbandtechnologien
b) Landtourismus
c) Technische kommunale Infrastruktur
d) Verbesserung der Agrarstruktur (Ländliche Neuordnung nach FlurbG und LwAnpG sowie ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung)
e) Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung oder Wiedernutzung zur Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke, insbesondere für junge Familien
f) Siedlungsökologische Maßnahmen
g) Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe (Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz, sonstige soziokulturelle Maßnahmen, ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit bei gleichzeitigen ökonomischen Sekundäreffekten)
h) Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)
j) Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER (LEADER-Gebiete)
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse), bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, natürliche Personen, rechtsfähige Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
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AnsprechpartnerSabine Faßl Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf Mitglied im Regionalen Koordinierungskreis
Telefon: 03583 / 50 13 15 Telefax: 03583 / 50 13 19
Karina Hitziger Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Regionalmanagement der ILE-Region "Naturpark Zittauer Gebirge"
Telefon: 03583 / 77 88 19 Telefax: 03583 / 77 88 99
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